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Reiseausweis: Ausstellung für Ausländer

Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (zum Beispiel abgelaufene Reisedokumente oder Urkunden)
  • Aktueller Aufenthaltstitel, Reiseausweis oder aktuelle Aufenthaltsgestattung, sofern vorhanden

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Gebühren

Kostenhöhe:

  • Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 100,00
  • Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 97,00
  • Vorläufiger Reiseausweis für Ausländer: 67,00
  • Reiseausweis ohne Speichermedium für Ausländer bis zum vollendeten 12. Lebensjahr: 14,00
  • Verlängerung eines vorläufigen Reiseausweises für Ausländer: 20,00

Bemerkung:

Die Ausstellung von Reiseausweisen ist immer gebührenpflichtig (auch bei Bezug von Sozialleistungen).

Die Gebühr ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Antrag auf Ausstellung des Reiseausweises abgelehnt wird.

Bearbeitungsdauer

ca. 8

Weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des Reiseausweises durch die Bundesdruckerei.

Fristen

Antragsfrist: Spätestens 8 Wochen bevor der Reiseausweis benötigt wird, sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Geltungsdauer: Die Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer ist an die Gültigkeit des Aufenthaltsdokumentes gekoppelt. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt: 

  • für Kinder unter 12 Jahren: 6 Jahre, längstens bis zum 12. Geburtstag
  • für Personen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung zwischen 12 und 24 Jahren alt sind: 6 Jahre
  • für Personen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung 24 Jahre oder älter sind: 10 Jahre

Vorläufige Reiseausweise werden mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr ausgestellt. In Einzelfällen (beispielsweise wenn der Reiseausweis für die endgültige Ausreise aus Deutschland ausgestellt wird) ist die Gültigkeit in der Regel auf höchstens einen Monat begrenzt.

Hinweise

  • Einen Anspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer gibt es nicht. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung.
  • Reiseausweise für Ausländer enthalten folgende sichtbare Angaben: Ausstellende Behörde, Tag der Ausstellung, Gültigkeitsdauer, Seriennummer, persönliche Daten des Ausweisinhabers (Familienname und ggf. Geburtsname, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Körpergröße, Farbe der Augen, Wohnort, Staatsangehörigkeit, Lichtbild und Unterschrift).
  • Reiseausweise für Ausländer werden im Regelfall mit biometrischen Merkmalen also mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium - ausgestellt (Ausnahme: Vorläufige Reiseausweise und Reiseausweise für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr).
  • Nach Ablauf der Gültigkeit von Reiseausweisen, die mit biometrischen Merkmalen ausgestellt wurden, muss ein neuer Reiseausweis ausgestellt werden. Vorläufige Reiseausweise können unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
  • Verarbeitungsmedium sind nicht verlängerbar.
  • Einen Reiseausweis können auch anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose erhalten (Reiseausweis für Flüchtlinge bzw. Reiseausweis für Staatenlose).

Für Staatsangehörige der Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz kann ein Notreiseausweis ausgestellt werden.