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Kfz-Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (Technische Änderung)

Unterlagen

bei technischer Änderung:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Sachverständigengutachten einer zugelassenen Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • bei Änderung der Fahrzeugklasse zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
bei Änderung der Emissionsklasse:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Einbaubescheinigung der Werkstatt
  • Betriebserlaubnis für das eingebaute Abgasreinigungssystem
  • bei einer Umschlüsselung statt der Einbaubescheinigung und der Betriebserlaubnis die Herstellerbescheinigung
bei Nachrüstung eines Abgasreinigungssystems/Partikelfilters ohne Änderung der Emissionsklasse:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Einbaubescheinigung der Werkstatt
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Betriebserlaubnis des Abgasreinigungssystems/Partikelfilters

Gebühren

ab 12 Euro

Fristen

Ob eine Änderung sofort oder bei nächster Befassung von der Zulassungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden muss, entnehmen Sie bitte dem Sachverständigengutachten.

Rechtsgrundlagen

§ 13 Absatz 1 FZV

1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise

Fragen Sie vor dem Ein- oder Umbau eine amtlich anerkannte sachverständige Person für den Kraftfahrzeugverkehr oder eine Prüfingenieurin/einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.

Voraussetzungen

  • Fahrzeug ist bereits zugelassen
  • technische Veränderungen wurden vorgenommen
    • z. B. durch Einbau eines anderen Fahrwerks, Änderungen der Motorleistung oder der Abgasanlage oder ähnliches
    • Eine technische Änderung liegt auch dann vor, wenn eine Umschlüsselung des Fahrzeuges erfolgen soll, weil es seit dem Tag der ersten Zulassung nach einer vorzulegenden Herstellerbescheinigung eine höhere Abgasnorm erfüllt, als in den aktuellen Zulassungsdokumenten eingetragen ist.
  • Vorführung des Fahrzeugs bei einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, die den ordnungsgemäßen Ein-, An- oder Ausbau durch ein Gutachten bestätigt

Verfahrensablauf

Das Fahrzeug wurde einer technisch sachverständigen Person (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, SAVAG) vorgeführt und die Änderung begutachtet. Wenn die Änderung nicht in die Papiere eingetragen werden muss, ist dies auf dem TÜV-Bericht vermerkt.

Der Antrag ist bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.