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Fahrtenschreiberkarte (ehemals Fahrerkarte/Kontrollgerätkarte)

Unterlagen

  • deutscher EU-Kartenführerschein beziehungsweise entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/des EWR
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Fahrerkarte (wenn diese noch gültig ist)
  • Sind Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheines, so ist Ihr alter Führerschein in diesen umzustellen.

Gebühren

Bei der Bestellung einer Fahrtenschreiberkarte wird eine Gebühr von 22 Euro zuzüglich 12 Euro KBA-Gebühren berechnet. Sollte ein Direktversand durch das Kraftfahrtbundesamt an den Antragsteller gewünscht werden, wird eine zusätzliche Gebühr von 3 Euro für das Kraftfahrtbundesamt für den Direktversand erhoben. Der Direktversand ist jedoch nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz eines Kartenführerscheins ist.

Zahlungsart

Bar oder mit EC-Karte

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung der Fahrerkarte dauert etwa fünf Werktage.

Fristen

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Es wird empfohlen, eine neue Fahrerkarte etwa drei Wochen vor Ablauf der alten Fahrerkarte zu beantragen.

Begründung: Wird die alte Karte in der Zeit zwischen der Bestellung der Folgekarte und dem Gültigkeitsablauf der alten Karte gestohlen, geht sie verloren oder ist sie defekt, müssen beide Karten eingezogen werden. Die dann neu zu bestellende Karte mit neuer Laufzeit von fünf Jahren ist vom Antragsteller zu bezahlen.

Hinweise

Weitere Informationen zu den Fahrerkarten und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Bei Fehlermeldungen der Fahrerkarte:

Fehlermeldung 28
Wird das Fahrzeug ohne Fahrerkarte kurz bewegt oder beim Einlesen der Karte das Fahrzeug vorzeitig gestartet, obwohl noch das Kartensymbol blinkt, wird der Fehler 28 "Fahren ohne Karte" im Display des Kontrollgerätes angezeigt. Die Warnmeldung ist mit den Menütasten im Kontrollgerät zu bestätigen. Die gleiche Fehlermeldung erscheint ebenfalls, wenn der Fahrer -1, der das Fahrzeug augenblicklich lenken wird, seine Fahrerkarte nicht in den Kartenschacht 1 sondern in den Schacht 2 steckt.


Fehlermeldung 48
Karten, die im Fahrzeug den Fehler 48 anzeigen, sind abgelaufen oder noch nicht gültig. Dieser Fehler kann auch angezeigt werden, wenn der Fahrer seine Folgekarte nach Mitternacht in das Gerät steckt und übersieht, dass die lokale Zeit zum Beispiel eine Stunde vor der Koordinierten-Weltzeit (UTC) liegt. Somit beginnt die Laufzeit der neuen Karte nicht um 0.00 Uhr, sondern erst um 1.00 Uhr. Ein Wechsel der Fahrerkarten um 0.00 Uhr ist nicht zwingend notwendig, denn die alte Karte speichert die Daten bis zur nächsten Aktion (zum Beispiel Pause). Danach ist die Karte nur noch auslesbar.


Fehlermeldung 57 oder Karte ist nicht auslesbar
Fahrerkarten mit dem Chip 216 (siehe Rückseite der Karte), die sich nicht auslesen lassen, sind nicht zwingend defekt. Als Reklamationsgrund wird meistens "Karte ist nicht auslesbar oder Fehler 057" beim Aktivieren der Karte genannt. In diesen Fällen sollte ein Update der eingesetzten Auslesesoftware durchgeführt werden, da nicht jede Auslesesoftware mit den neuen Karten kommunizieren kann. Sollte die Karte ebenfalls nicht im Fahrzeug funktionieren, muss die Karte zur Überprüfung zum KBA.

Nach bisherigen Erkenntnissen ist das Problem der Nichtauslesbarkeit der Fahrerkarte auf die eingesetzte Software zurückzuführen. Bei Auftreten der vorgenannten Probleme werden Sie gebeten, sich mit Ihrem Software-Hersteller in Verbindung zu setzen.

neue Generation von Fahrerkarten ab dem 02.01.2017
Seit dem 2. Januar 2017 wird eine neue Generation von Fahrtenschreiberkarten mit der Genehmigungsnummer 238 personalisiert und ausgegeben. Die Nummer finden Sie auf der Rückseite der Karten.

Für einen Feldversuch wurde im Zeitraum vom 18. bis 21. Oktober 2016 eine begrenzte Anzahl von Fahrer- und Unternehmenskarten mit dem neuen Chip 238 personalisiert und versandt. In diesem Zusammenhang hat sich herausgestellt, dass es beim Auslesen dieser Karten zu Problemen kommen kann. Nicht jede Auslesesoftware in den Ausgabestellen und den Unternehmen kann mit den neuen Karten kommunizieren. Kann die Karte außerhalb des Fahrtenschreibers nicht ausgelesen werden, ist ein aktuelles Update der entsprechenden Auslesesoftware notwendig. Wenn im Nachgang das Ausleseproblem weiterhin besteht, sollte sich der Fahrer oder das Unternehmen an seinen Softwareanbieter wenden. Alternativ ist ein Download mit gesteckter Karte am digitalen Kontrollgerät durchzuführen.

Reinigungskarte                                                                                                    Gelegentlich reicht es auch, wenn Sie eine Reinigungskarte verwenden. Eine Pflege der Kantaktierungen zwischen Tachograph und Karte mit einer Reinigungskarte könnte das Problem beheben.


Sollte die Karte im Gerät nicht funktionieren, so ist sie aller Wahrscheinlichkeit nach defekt und muss zur Überprüfung ans Kraftfahrtbundesamt (KBA) zwecks Überprüfung geschickt werden.

Voraussetzungen

Der Antragsteller soll seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Kann der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland (185 Tage) nachweisen, reicht es aus, wenn er glaubhaft machen kann (z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag), dass sein Aufenthalt auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist. Die Fahrtenschreiberkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrtenschreiberkarte gleichzeitig mit beantragt werden (dann werden zwei Lichtbilder benötigt). Es muss wenigstens eine der folgenden Führerscheinklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.