Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C1, C und D
Der Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, CE79, D, DE, D1, D1E wird nur befristet erteilt. Dieser kann bei der Fahrerlaubnisbehörde verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung des Führerscheins kann frühestens sechs Monate (spätestens sechs Wochen) vor Ablauf der Gültigkeit des alten Führerscheins gestellt werden.
Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für fünf Jahre erteilt bzw. verlängert.
Mit der Verlängerung wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Kontakt
E-Mail-Adresse | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
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Adresse
City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
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Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr