Zulassungen können nur auf den Wohnort (bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz) bzw. den Firmensitz/die Niederlassung des Antragstellers erfolgen. Eine Zulassung als Firmenfahrzeug ist nur möglich, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist.
Ab September 2017 wird die bisherige Testprozedur zur Abgasmessung NEFZ (Neuer europäischer Fahrzyklus) für neu erteilte Typgenehmigungen (Neufahrzeuge Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Klassen M1 und N1) auf das neue Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) umgestellt. Diese neuen fahrzeugspezifischen Werte stehen nur im COC-Dokument und müssen bei jeder Zulassung eines neuen Fahrzeugs erfasst werden. Daher ist bei Neuzulassungen der Fahrzeugklassen M1 und N1 die Vorlage des COC-Dokuments erforderlich! Falls WLTP-Daten erfasst werden müssen, erhöht sich die Gebühr für die Zulassung um 15,30 Euro.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihnen der Verkäufer die Zulassungsbescheinigung Teil II und auch die EU-Übereinstimmungsbescheinigung über die erteilte Typgenehmigung (COC) oder die Datenbestätigung des Herstellers übergibt.
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
ab 27,60 Euro
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.