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Geburten, Geburtsanmeldung

Unterlagen

Ins Krankenhaus bringen Sie bitte folgende Urkunden mit:

  • Eltern, die verheiratet sind:
    • Nachweis über die Eheschließung im Original (Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde, ggf. mit Übersetzung)
    • Nachweis über die Geburtsregistrierung der Eltern im Original (beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde, ggf. mit Übersetzung)
    • ggf. Nachweis über eine Namensänderung im Original
  • Eltern, die nicht verheiratet sind:
    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister oder Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters im Original
    • Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter im Original, sofern der Vater bereits vor Geburt des Kindes die Vaterschaft anerkannt hat
    • ggf. Sorgerechtserklärung im Original, falls diese bereits abgegeben wurde
  • Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen nach der Geburt des Kindes persönlich im Standesamt vorsprechen, um zu klären, welche Unterlagen vorzulegen sind. Neben einer Heiratsurkunde bei Eheschließung im Ausland sind auch die ausländischen Geburtsurkunden (mit Übersetzungen) sowie Reisepässe oder Reiseausweise mitzubringen.

Sofern die Eheschließung der Eltern oder die Geburt eines Elternteils in Delmenhorst erfolgt ist, brauchen Sie diese Urkunden nicht neu zu beschaffen, da sie dem Standesamt vorliegen.

Welche Unterlagen Sie individuell benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt mit dem Standesamt auf, um zu klären, welche Unterlagen Sie für die Beurkundung Ihres Kindes mitbringen müssen.

Gebühren

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fristen

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Hinweise

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.