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Fahrerlaubnis: Neuerteilung

Unterlagen

  • Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass 
  • Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Führungszeugnis der Belegart "0", zu beantragen bei der Stadt Delmenhorst oder online beim Bundesamt für Justiz.

Für die Antragstellung der Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich:

  • Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gem. § 12 Abs. 6 i. V. m. Anlage 6 FeV (nicht älter als zwei Jahre)

Für die Antragstellung der Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, CE79, D1, D1E, D und DE zusätzlich:

  • augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gem. § 12 Abs. 6 i. V. m. Anlage 6 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gem. § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 FeV (Ärzte verfügen im Regelfall über diesen Vordruck. Die Bescheinigung kann von jedem Arzt erstellt werden. Bei Antragstellung darf sie nicht älter als ein Jahr sein.)

Für die Antragstellung der Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich:

  • leistungspsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV (Sie beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.)

Nach Antragseingang werden ggf. weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine evtl. abzulegende Prüfung mitgeteilt. Eine theoretische und praktische Prüfung wird bei den Klassen A, A1, A2 B, BE, AM, L und T bei einer fahrerlaubnislose Zeit von mindestens 10 Jahren und bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E nach einer fahrerlaubnislose Zeit von mindestens 7 Jahren gefordert.

Zahlungsart

Bar oder per EC-Karte

Fristen

Der Neuerteilungsantrag sollte 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der zuständigen Stelle eingereicht werden, damit der Führerschein zum Sperrfristende erteilt werden kann.

Hinweise

Weitere Informationen zum Neuerteilungsverfahren der Fahrerlaubnis können Sie während der Servicezeiten beim Fachdienst Bürgerservice - Fahrerlaubnisse erfragen. Fachkundige Hinweise finden Sie auch beim Niedersächsischen Justizministerium.

Wenn Sie sich vorab darüber informieren möchten, was bei einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auf Sie zukommt, was von Ihnen erwartet wird, wie Sie sich darauf vorbereiten können, so besteht die Möglichkeit, dass Sie sich im Vorfeld bereits an eine Begutachtungsstelle für Fahreignung in Ihrer Nähe wenden und an kostenlosen Informationsveranstaltungen teilnehmen. Termine erfahren Sie von den Begutachtungsstellen.

Weiteres Informationsmaterial liegt zudem beim Fachdienst Bürgerservice - Fahrerlaubnisse im Wartebereich zur Abholung aus. Es steht Ihnen frei sich mit Hilfe von Verkehrspsychologen auf eine anstehende MPU vorzubereiten, häufig ist dieses sinnvoll.

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann nur gestellt werden, wenn Sie persönlich bei der Stadt Delmenhorst - Fahrerlaubnisse - vorsprechen; ein Übersenden des Antrages erfolgt nicht. Bei Ihrer Vorsprache wird das komplette Verfahren durchgesprochen. Telefonische Auskünfte können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur allgemeiner Art erfolgen. Möchten Sie mehr zu Ihrem speziellen Fall erfahren, wird empfohlen persönlich mit Ihrem Ausweis vorzusprechen.

Die Fahrerlaubnisstelle überprüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bestehen. Dabei wird regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gefordert, wenn ein wiederholter Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften nach §§ 315c und 316 Strafgesetzbuch (StGB) vorliegt oder die Fahrerlaubnis bereits früher entzogen wurde.

Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Den entsprechenden Antragsvordruck können Sie bei Antragstellung ausfüllen oder im Vorfeld bei der Fahrerlaubnisstelle herausholen. Das Ausfüllen nimmt nur eine geringe Zeit in Anspruch. Für die Beratung durch unser kompetentes Team sollten Sie ca. 30 Minuten einplanen, bringen Sie daher etwas Zeit mit.

Mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis darf der Inhaber wieder mit einem führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.