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Fahrerlaubnis: Neuerteilung

Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Ihr deutscher Führerschein entzogen bzw. Ihr ausländischer Führerschein aberkannt wurde.

Erst wenn Ihnen eine Fahrerlaubnis durch eine Fahrerlaubnisbehörde neuerteilt wurde, dürfen Sie wieder mit einem führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist frühestens nach Ablauf einer evtl. vorliegenden Fahrerlaubnissperre möglich. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 20 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Hauptwohnsitz) stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde überprüft, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bestehen. Damit die notwendige Prüfung rechtzeitig abgeschlossen werden kann, wird empfohlen, den Antrag auf Neuerteilung sechs Monate vor Ablauf einer eventuell vorliegenden Fahrerlaubnissperrfrist mit den erforderlichen Antragsunterlagen zu stellen.

Der Richter hat im Strafverfahren bzw. die Fahrerlaubnisbehörde im Entziehungsverfahren nicht darüber entschieden, ob Sie nach Ablauf der Fahrerlaubnissperrfrist wieder zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet sind. Der Richter entscheidet auch nicht darüber, ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gefordert werden muss. Vielmehr muss die Fahrerlaubnisbehörde nach Antragstellung prüfen, ob Bedenken gegen Ihre körperliche, geistige oder charakterliche Eignung bestehen. Dabei wird regelmäßig eine MPU gefordert, wenn wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen worden ist, der Entzug wegen einer Straftat nach §§ 315 c und 316 Strafgesetzbuch (StGB) (Trunkenheit im Straßenverkehr) erfolgt ist oder die Fahrerlaubnis bereits früher einmal entzogen worden war.

Wenn Sie sich vorab informieren möchten, was bei einer MPU erwartet wird und wie Sie sich darauf vorbereiten können, können Sie sich im Vorfeld an eine Begutachtungsstelle für Fahreignung wenden und an kostenlosen Informationsveranstaltungen teilnehmen. Termine erfahren Sie bei den Begutachtungsstellen. Weiteres Informationsmaterial liegt zudem bei den Fahrerlaubnisbehörden aus oder können Sie bei der Bundesanstalt für Straßenverkehr (BAST) erhalten. Es steht Ihnen frei, sich mit Hilfe von Verkehrspsychologen auf eine anstehende MPU vorzubereiten. Häufig ist dies sinnvoll. Haben Sie Betäubungsmittel genommen oder Alkohol getrunken, ist die Vorsprache bei einem Verkehrspsychologen sinnvoll. Nur dieser kann Ihnen sagen, ob und über welchen Zeitrahmen Sie Abstinenznachweise für eine anstehende MPU  vorlegen müssen.

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