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eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

Unterlagen

  • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument

Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

Gebühren

  • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00

Fristen

  • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

Hinweise

Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip), auf dem folgende Daten gespeichert werden:

1.Familienname und Geburtsname,

2.Vornamen,

3.Doktorgrad,

4.Tag und Ort der Geburt,

5.Anschrift; hat der Karteninhaber keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen werden,

6.Staatsangehörigkeit,

7.Ordensname, Künstlername,

8.Dokumentenart und

9.letzter Tag der Gültigkeitsdauer.

Die eID-Karte enthält kein Lichtbild und keine Fingerabdrücke.

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Voraussetzungen

Sie sind

  • mindestens 16 Jahre alt und
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

Verfahrensablauf

Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

  • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.

An wen muss ich mich wenden

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Bei mehreren Wohnungen dort wo die Hauptwohnung ist.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip), auf dem folgende Daten gespeichert werden:

1.Familienname und Geburtsname,

2.Vornamen,

3.Doktorgrad,

4.Tag und Ort der Geburt,

5.Anschrift; hat der Karteninhaber keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen werden,

6.Staatsangehörigkeit,

7.Ordensname, Künstlername,

8.Dokumentenart und

9.letzter Tag der Gültigkeitsdauer.

Die eID-Karte enthält kein Lichtbild und keine Fingerabdrücke.