Auskunftssperren
Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Fristen
- Geltungsdauer: 2 Jahre
Hinweise
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.