Sprungmarken

Auskunftssperren

Unterlagen

  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Fristen

  • Geltungsdauer: 2 Jahre

Hinweise

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.