Kraftfahrzeugkennzeichen: Ersatz – bei Diebstahl
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- formlose Verlusterklärung
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisheriges Kennzeichenschild, falls nur eines gestohlen wurde
- Tagebuchnummer/Aktenzeichen der Polizei
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen ist
Gebühren
ab 28,20 Euro
Fristen
Bei Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist dies bei der Polizei anzuzeigen und bei der Zulassungsbehörde die Umkennzeichnung zu beantragen. Das gestohlen gemeldete Kennzeichen wird für zehn Jahre gesperrt.
Rechtsgrundlagen
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1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.