Sprungmarken

Kraftfahrzeugkennzeichen: Ersatz – bei Diebstahl

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • formlose Verlusterklärung
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisheriges Kennzeichenschild, falls nur eines gestohlen wurde
  • Tagebuchnummer/Aktenzeichen der Polizei

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen ist

Gebühren

ab 28,20 Euro

Fristen

Bei Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist dies bei der Polizei anzuzeigen und bei der Zulassungsbehörde die Umkennzeichnung zu beantragen. Das gestohlen gemeldete Kennzeichen wird für zehn Jahre gesperrt.

Rechtsgrundlagen

  • 1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Verfahrensablauf

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.