Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
Bei Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist dies bei der Polizei anzuzeigen und bei der Zulassungsbehörde die Umkennzeichnung zu beantragen. Das gestohlen gemeldete Kennzeichen wird für zehn Jahre gesperrt.
1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.