Melderegisterauskunft: Selbstauskunft
Unterlagen
- formloser Antrag
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Voraussetzungen
- formloser Antrag
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.