Reisepass: Ausstellung zusätzlicher Pässe
Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder
Gebühren
- Gebühr: 70,00 EUR. Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
- Gebühr: 92,00 EUR. Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
- Gebühr: 59,50 EUR. Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
- Gebühr: 37,50 EUR. Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Fristen
- Geltungsdauer: 6 Jahre
Hinweise
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Voraussetzungen
- Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
- Reisende nach Israel, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) arabischer Staaten vorhanden sind.
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Die antragstellende Person muss lediglich unterschreiben.