Reisepass: Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Geburtsurkunde
- Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Gebühren
- Gebühr: 59,50 EUR. Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
- Gebühr: 70,00 EUR. Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
- Gebühr: 92,00 EUR. Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
- Gebühr: 37,50 EUR. Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Fristen
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
- Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Hinweise
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.