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Reisepass: Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Gebühren

  • Gebühr: 59,50 EUR. Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • Gebühr: 92,00 EUR. Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
  • Gebühr: 70,00 EUR. Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • Gebühr: 37,50 EUR. Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Fristen

  • Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
  • Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre

Hinweise

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.