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Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

Gebühren

  • Zuschlag: 30,00 EUR. Für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland.
  • Gebühr: 37,00 EUR. Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
  • Gebühr: 10,00 EUR. Für den vorläufigen Personalausweis.
  • Gebühr: 22,80 EUR. Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
  • Zuschlag: 13,00 EUR. Bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Fristen

Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

  • Geltungsdauer: 10 Jahre Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
  • Geltungsdauer: 6 Jahre Antragsteller unter 24 Jahre

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.