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Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern: Anerkennung

Unterlagen

  • Unterlagen, aus denen sich die Eignung zur Abnahme von Sachkundeprüfungen ergibt

Gebühren

Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer XVII.1 an.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.