Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern: Anerkennung
Unterlagen
- Unterlagen, aus denen sich die Eignung zur Abnahme von Sachkundeprüfungen ergibt
Gebühren
Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer XVII.1 an.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.