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Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern: Anerkennung

Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.

Adresse

Stadthaus II
Hans-Böckler-Platz 16
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung