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Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige

Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fristen

  • Anzeigefrist: 2 Wochen vor Beginn des Betriebes der Schießstätte

Voraussetzungen

  • Nachweis der Zuverlässigkeit nach § 5 Waffengesetz (WaffG)
  • Nachweis der persönlichen Eignung nach § 6 WaffG
  • Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in der gesetzlich geforderten Höhe