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Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige

Für den Betrieb von Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Waffen oder Munition geschossen wird, besteht keine Erlaubnispflicht, sondern lediglich eine schriftliche Anzeigepflicht.

Adresse

Stadthaus II
Hans-Böckler-Platz 16
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung