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Aufenthaltserlaubnisantrag zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Unterlagen

  • konkrete Angaben über die beabsichtigte Tätigkeit
  • Nachweise über eine berufliche Qualifikation
  • Nachweise oder Angaben über Beschäftigungen im Herkunftsland
  • Nachweise über ein konkretes Arbeitsangebot

In einem Vorgespräch können sich weitere vorzulegende Unterlagen ergeben.

Rechtsgrundlagen

Im Abschnitt 4 des zweiten Kapitels des Aufenthaltsgesetzes sind die Aufenthalte zum Zwecke der Erwerbstätigkeit dargelegt. Allgemein orientiert sich die Zulassung ausländischer Beschäftigter an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und dem Erfordernis, die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen.

Hinweise

Folgende Aufenthaltserlaubnisse für bestimmte Zwecke können sich ergeben:

  • Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
  • Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
  • Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte
  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
  • Blaue Karte EU
  • Forschung