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Aufenthaltserlaubnisantrag zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Der Aufenthaltstitel gibt Auskunft über die Möglichkeit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Vom Ausland ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige nur über das Visumverfahren vor der deutschen Auslandsvertretung möglich.

Grundsätzlich entscheidet die Ausländerbehörde, zum Beispiel im Rahmen des Zustimmungsverfahrens über die Botschaft, in Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit, ob der Zugang zur Erwerbstätigkeit erlaubt werden soll. Die Ausländerbehörde prüft sogleich, ob eine Zustimmung der Bundesagentur gegebenenfalls entbehrlich ist.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich.

Telefonisch erreichen Sie uns regelmäßig zu folgenden Zeiten:
- Montag: 14 bis 15 Uhr
- Dienstag bis Donnerstag: 11 bis 12 Uhr

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an auslaenderbehoerdedelmenhorstde.