Sprungmarken

Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C1, C und D

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • bisheriger Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
  • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
    • ab dem 50. Lebensjahr:
      • zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
        • Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Für die Führerscheinklasse D ist ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis) bei der Stadt Delmenhorst oder online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Bitte achten Sie darauf, das das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz direkt an die Führerscheinstelle geschickt wird. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
  • Sind die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE bereits seit mindestens 7 Jahren abgelaufen, ist eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen.

Gebühren

43,90 Euro

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung möglich

Fristen

Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse gestellt werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist vom Führerscheininhaber persönlich zu stellen, da seine Unterschrift benötigt wird.

Wird der Antrag mit den vollständigen Unterlagen gestellt, ist der neue Kartenführerschein ca. drei Wochen später abholbereit, ein Zusenden des Führerscheines erfolgt nicht.

Bei der Abholung ist ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen sowie der alte Führerschein abzugeben. Eine Abholung mit Vollmacht (Abholerin/Abholer muss sich ausweisen können) ist möglich, jedoch ist auch in diesem Fall der alte Führerschein vorzulegen.