Jagdaufseher: Bestätigung
Unterlagen
- Antrag des Jagdausübungsberechtigten
- Bescheinigung der anerkannten Landesjägerschaft oder des Verbandes der Jagdaufseher über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Jagdaufseherlehrgang
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Revierjägerin/zum Revierjäger oder eine forstliche Ausbildung
- Nachweis der Jagdpachtfähigkeit
Gebühren
- Gebühr: 15,00 EUR. Verlängerung der Geltungsdauer eines Dienstausweises für Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher
- Gebühr: 35,00 EUR. Bestätigung von Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern und Ausstellung eines Dienstausweises
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Die zu bestätigenden Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher müssen
- jagdausübungsberechtigt oder von einer jagdausübungsberechtigten Person privatrechtlich zum Jagdschutz bestellt sein,
- jagdpachtfähig sein und einen Jagdschein besitzen, sowie
- die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Befugnisse nicht missbrauchen.