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Jagdaufseher: Bestätigung

Auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten kann die Jagdbehörde qualifizierte Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher als Jagdschutzberechtigte bestätigen. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.

Bestätigte Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher sind  in dem Jagdbezirk, für den sie bestätigt sind, grundsätzlich für die gleichen Jagdschutzaufgaben zuständig, wie sie dem Jagdausübungsberechtigten obliegen. Der Jagdschutz umfasst im Allgemeinen den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen,  wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

Adresse

Stadthaus II
Hans-Böckler-Platz 16
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung