Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Ansprechpartner
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Herr Langenhagen | (04221) 99-2250 | veterinaer.ordnungdelmenhorstde |
Frau Zindler | (04221) 99-2267 | veterinaer.ordnungdelmenhorstde |
Brauchtumsfeuer sind Feuer, die nicht darauf gerichtet sind, pflanzliche Abfälle durch Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen ausschließlich der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Hierzu gehören zum Beispiel Osterfeuer.
Brauchtumsfeuer sind nur im Zeitraum von Karsamstag bis Ostersonntag jeweils in der Zeit von 10 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages gestattet. Innerhalb dieses Zeitraumes dürfen sie am selben Ort nur einmal durchgeführt werden.
Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern ist der Stadt Delmenhorst spätestens vier Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Weitere Regelungen über Brauchtumsfeuer können der „Verordnung der Stadt Delmenhorst über das Abbrennen von Brauchtumsfeuern“ entnommen werden.
Termine nach Vereinbarung
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Herr Langenhagen | (04221) 99-2250 | veterinaer.ordnungdelmenhorstde |
Frau Zindler | (04221) 99-2267 | veterinaer.ordnungdelmenhorstde |