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Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

Brauchtumsfeuer sind Feuer, die nicht darauf gerichtet sind, pflanzliche Abfälle durch Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen ausschließlich der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Hierzu gehören zum Beispiel Osterfeuer.

Brauchtumsfeuer sind nur im Zeitraum von Karsamstag bis Ostersonntag jeweils in der Zeit von 10 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages gestattet. Innerhalb dieses Zeitraumes dürfen sie am selben Ort nur einmal durchgeführt werden.

Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern ist der Stadt Delmenhorst spätestens vier Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer (einschließlich Mobilfunknummer) der verantwortlichen Person(en), die das Brauchtumsfeuer durchführen möchte(n); dies gilt auch, wenn Vereine oder Gruppen Veranstalter sind,
  • eine Beschreibung sowie die genaue Lage des Ortes, an dem das Brauchtumsfeuer stattfinden soll,
  • das Datum sowie die geplanten Zeitpunkte des Beginns und Endes der Veranstaltung,
  • die Angabe, ob eine Brandsicherheitswache bestellt wird.

Weitere Regelungen über Brauchtumsfeuer können der „Verordnung der Stadt Delmenhorst über das Abbrennen von Brauchtumsfeuern“ entnommen werden.

Adresse

Stadthaus II
Hans-Böckler-Platz 16
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung