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Internationaler Führerschein

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • deutscher Kartenführerschein oder EU-Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU
  • Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • zusätzlich ggf. eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten). Diese kann in der Regel telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, angefordert werden. Sie ist nicht erforderlich, wenn der aktuelle Führerschein in Delmenhorst ausgestellt ist oder Sie bereits den deutschen Kartenführerschein besitzen. Hier steht Ihnen eine Liste der Fahrerlaubnisbehörden mit Anschriften und Telefonnummern zur Verfügung.

Gebühren

14 Euro

Zahlungsart

Bar oder per EC-Karte

Bearbeitungsdauer

Sind Sie bereits im Besitz des Kartenführerscheines und die Führerscheindaten sind bereits bei der Stadt Delmenhorst erfasst, kann der internationale Führerschein in der Regel innerhalb weniger Minuten hergestellt werden.

Fristen

Sind Sie bereits im Besitz des Kartenführerscheines und die Führerscheindaten sind bereits bei der Stadt Delmenhorst erfasst, kann der internationale Führerschein in der Regel innerhalb weniger Minuten hergestellt werden.

Rechtsgrundlagen

§§ 25 a, 25 b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Hinweise

Besitzen Sie noch keinen Kartenführerschein, so ist der alte Führerschein in den Kartenführerschein umzutauschen. Die Aushändigung des internationalen Führerscheins erfolgt zusammen mit der des Kartenführerscheins.

Ob für ein Reiseland ein internationaler Führerschein erforderlich ist, kann ggf. beim Reiseveranstalter, der diplomatischen Vertretung des Landes oder bei einem Automobilclub erfragt werden.

Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht vorgesehen. Bei Bedarf muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

Verfahrensablauf

Für die Beantragung eines Internationalen Führerscheines sprechen Sie bitte mit den Antragsunterlagen persönlich in der Führerscheinstelle vor. Einen Antrag können Sie dann innerhalb weniger Minuten vor Ort ausfüllen.