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Umtausch (Umstellung) in einen EU-Kartenführerschein Termin

Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.

Ein Kartenführerschein muss in folgenden Fällen beantragt/ausgestellt werden:

Zwangsumtausch/Pflichtumtausch:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig.

Informationen zum Zwangsumtausch

Terminvereinbarungen:
Termine können unter der E-Mail Adresse fahrerlaubnisdelmenhorstde vereinbart werden – bitte Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Telefonnummer angeben. Der Grund "Führerscheinumtausch" für die Terminvereinbarung sollte ebenfalls angegeben werden. Bitte mehrere Tage und Uhrzeiten angeben, wann Sie vorsprechen könnten.

Kontakt

Kontaktdaten

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr