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Lärmaktionsplan

Auslegung und Bürgerbeteiligung

Delmenhorst schreibt den Lärmaktionsplan fort. Ziel ist es, die Belastungen durch Lärm zu senken und die Lebensqualität in der Stadt weiter zu erhöhen. Aktuell konzentriert sich die Planung auf den Straßenlärm. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich zu beteiligen.

Der Entwurf des evaluierten Lärmaktionsplans sowie alle ergänzenden Informationen können bis Montag, 6. Mai, auf dieser Seite abgerufen und heruntergeladen werden.

Anregungen oder Hinweise können in diesem Zeitraum schriftlich bei der Stadt Delmenhorst, Fachdienst Umwelt, Am Stadtwall 1, 27749 Delmenhorst, oder per E-Mail an immissionsschutzdelmenhorstde eingebracht werden.


Bisherige Untersuchungen

Die Ingenieurgemeinschaft LK Argus (Berlin) und Lärmkontor (Hamburg) hat im Auftrag der Stadtverwaltung einen ortspezifischen Lärmaktionsplan (LAP) im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG erarbeitet.

Die im ersten Schritt erfolgte Bestandsaufnahme wurde am 7. Mai 2013 im Umweltausschuss sowie am 28. Mai 2013 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung (1. Lärmforum) vorgestellt. Danach erfolgte eine Ergänzung um die Bestandteile "Maßnahmenplanung" und "Wirkungsanalyse".

Der hieraus resultierende Entwurf ist am 24. Juni 2014 erneut im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung (2. Lärmforum) sowie am 15. Juli 2014 im Umweltausschuss präsentiert worden. In dieser Entwurfsfassung wurde der Lärmaktionsplan vom 30. Juni bis 4. August 2014 öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange sowie andere Fachverbände wurden um Stellungnahme gebeten.

Der Rat der Stadt Delmenhorst hat den Lärmaktionsplan abschließend am 16. Dezember 2014 erörtert und beschlossen.


Allgemeines

Die Lärmaktionsplanung ist ein linearer Prozess, der letztendlich Empfehlungen zu Maßnahmen gibt, mit denen Lärmminderungen in besonders belasteten Bereichen erzielt werden können. Hauptziel der Planung ist eine höhere Lebensqualität in den Städten. Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern der Städte einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen.

Die Lärmaktionsplanung für Delmenhorst orientiert sich an der Umgebungslärmrichtlinie und hat folgende Schwerpunkte:

In der Bestandsanalyse werden die Lärmsituation in Delmenhorst beleuchtet, die für die Aktionsplanung relevanten Vorhaben und Planungen ausgewertet und ruhige Gebiete festgelegt. Darauf aufbauend werden geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung entwickelt. Anschließend werden die verkehrlichen und akustischen Wirkungen abgeschätzt, um sinnvolle Maßnahmen zur Lärmminderung zu empfehlen und Prioritäten zu setzen.

Wesentlicher Bestandteil ist auch die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Darin enthalten sind Ausschusssitzungen, Presseinformationen und Veranstaltungen.

Wie kann Lärm gemindert werden?
Der städtische Lärmaktionsplan verfolgt verschiedene, sich ergänzende Strategien.

  • Schaffung von verkehrssparsamen Siedlungsstrukturen und die Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (Bus/Bahn, Fuß- und Radverkehr)
  • Kurz- und mittelfristig verträglichere Abwicklung des verbleibenden Kfz-Verkehrs, beispielsweise durch neue Fahrbahnen oder niedrigere Geschwindigkeiten
  • Baulicher Schallschutz, wie Lärmschutzwände oder Lärmschutzfenster, in hoch belasteten Bereichen
  • Prüfung einer räumlichen Verlagerung der Verkehre in andere (weniger sensible) Straßen

Was sind "ruhige Gebiete"?
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie nennt neben der Minderung hoher Lärmbelastungen auch die Identifizierung und Festlegung sogenannter ruhiger Gebiete. Dies sind Bereiche, die im Vergleich zu ihrer Umgebung eine geringe Lärmbelastung aufweisen und die von Delmenhorster Bürger als Erholungsort empfunden werden. Diese Gebiete sollen durch entsprechende Maßnahmen vor einer Zunahme des dortigen Lärms geschützt werden.

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