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Lärmschutz

Bild: Stadt

Was ist Lärm?
Über die Hälfte aller Menschen in Deutschland sind Lärmbelästigungen ausgesetzt. Dazu gehören unter anderem Eisenbahn-, Flug-, Gewerbe- sowie Wohn- und Freizeitlärm. Haupterzeuger des Lärms ist jedoch vor allem der Straßenverkehr.

Alle Geräusche entstehen durch Schwingungen, welche sich in der Luft als Schallwellen ausbreiten. Werden sie als störend empfunden oder schädigen sie sogar die Gesundheit, spricht man von Lärm. Das subjektive Empfinden des Schalls kennzeichnet diesen Begriff.

Welche Folgen hat Lärm?
Belästigungen können schon unterhalb der gesundheitsrelevanten Schwellenwerte auftreten, zum Beispiel können Gespräche in der Wohnung durch Straßenverkehrslärm oder laute Parkspaziergänger beeinträchtigt werden. Diese Faktoren können letztendlich die Attraktivität eines Wohnquartiers mindern. Zudem wirkt Lärm auch als ein sogenannter Stressor, durch den sowohl Stresshormone ausgeschüttet werden als auch Blutdruck und Pulsfrequenz steigen.

Dauerhafter Verkehrslärm ab 65 dB(A) tagsüber und 55 dB(A) in der Nacht kann Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen. Zudem können Lärmpegel ab 40 dB(A) an der Außenfassade des Hauses bereits zu Schlafstörungen führen und den Körper schwächen. Lärm wirkt also nicht nur belästigend, sondern macht auch krank. Dem will die Europäische Union mit der Umgebungslärmrichtlinie entgegenwirken.

Umgebungslärmrichtlinie

  • Für EU-Mitgliedsstaaten sollen Lärmkarten erstellt werden, welche die Lärmbelastung beschreiben und die Grundlage für Aktionspläne bilden.
  • Auf dieser Basis sollen Lärmaktionspläne aufgestellt werden, um den Umgebungslärm zu mindern und eine zufriedenstellende Umweltqualität zu erhalten.
  • Die Öffentlichkeit soll über Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert werden und Gelegenheit zur Mitwirkung an der Aktionsplanung erhalten. Die Inhalte der Richtlinie wurden in deutsches Recht übernommen (§§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz).

Lärmkartierung

Was sind Lärmkarten?
Lärmkarten sind grafische Darstellungen, die Lärmbelastungen der Bevölkerung flächenhaft darstellen. Diese Belastungen werden durch Lärmausbreitungsrechnungen ermittelt, in denen neben Lärmquellen, Daten über die Bebauung oder andere Hindernisse auch das natürliche Gelände berücksichtigt werden.

Die Verordnung über die Lärmkartierung (34. Bundesimmissionsverordnung) legt fest, welche Ergebnisse im Rahmen der Kartierung ermittelt und an die Europäische Kommission sowie die Öffentlichkeit weitergeleitet werden sollen.

Damit ein europaweiter Vergleich der Lärmkarten möglich ist, werden die gemittelten Schalldruckpegel LDEN (Level, Day, Evening, Night) und LNight als einheitliche Kenngröße für die Geräuschimmission verwendet.

LDEN beschreibt den gesamten Tag mit Gewichtungsfaktoren von 5 dB(A) für die Abendzeit (Evening, 18 bis 22 Uhr) und 10 dB(A) für die Nachtzeit (Night, 22 bis 6 Uhr). Der LDEN kann als ein Indikator für die Lärmbelästigung verstanden werden.

Der LNight bezieht sich auf die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr), mit dessen Hilfe Aussagen über Schlafstörungen gemacht werden können.

In Delmenhorst wurden im Rahmen der Lärmkartierung für alle Straßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie für alle weiteren relevanten Straßen, für die Verkehrsdaten vorhanden waren, Lärmkarten erstellt. Darin sind die Pegel für den gesamten Tag und die Nacht dargestellt.

Wird der Lärm für die Kartierung gemessen oder berechnet?
Um Verzerrungen durch einzelne Ereignisse wie Wettererscheinungen auszuschließen, werden Lärmpegel als Jahresmittelwert berechnet. Andernfalls wären Messungen über einen langen Zeitraum notwendig. Ein weiterer Vorteil der Berechnung ist, dass anders als bei einer Messung Lärmpegel für verschiedene Lärmquellen ermittelt werden können. Damit wird ausgeschlossen, dass beispielsweise Vogelgezwitscher am Morgen erfasst wird. Nicht zuletzt erlauben Berechnungen eine Wirkungsprognose geplanter Maßnahmen, bevor diese realisiert werden. So kann sichergestellt werden, dass nur Maßnahmen umgesetzt werden, die eine Wirkung haben.

Aus diesen Gründen sind Rechenverfahren rechtlich vorgeschrieben. Dabei wird grundsätzlich zu Gunsten der Lärmbetroffenheit gerechnet, das heißt, dass in allen Fällen die Ergebnisse der Messung unter denen der Berechnung liegen.

Was kann jeder selbst tun?

  • Langsame und stetige Fahrweise sowie lärmarme Reifen tragen zu geringeren Abroll- und Motorgeräuschen und somit zur Lärmminderung bei.
  • Auch wer öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad nutzt, verringert den Verkehrslärm.
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