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Vorbeugender Brandschutz

Die Feuerwehr berät in den Fragen des baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutzes.

Bestehende Gebäude, die nach der Landesbauordnung Sonderbauten sind, werden in regelmäßigen Abständen unter den Gesichtspunkten des vorbeugenden Brandschutzes besichtigt. Die Brandverhütungsschau wird durchgeführt, wenn von diesen Sonderbauten eine erhöhte Brandgefahr oder bei einem Brand eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen ausgeht. Auch der Schutz für erhebliche Sachwerte berechtigt die Brandschutzdienststelle zur Begehung von Gebäuden.

Bei Neubauvorhaben oder Nutzungsänderungen ist die Brandschutzdienststelle als Fachbehörde im Genehmigungsverfahren beteiligt und berät den Antragsteller mit seinem Architekten und Brandschutzsachverständigen besonders hinsichtlich der regionalen brandschutztechnischen Erfordernissen.

Dazu zählen unter anderem:

  • Bemessung der Löschwasserversorgung
  • Personenrettung über das Rettungsgerät der Feuerwehr
  • Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten
  • Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Delmenhorst für die Risikobetrachtung
  • Flächen für die Feuerwehr
  • Abstimmung aller Konzepte für sicherheitstechnische Anlagen in Bezug auf die Anordnung der Feuerwehrbedien- und Auslöseeinrichtungen sowie notwendige Kennzeichnungen
  • Brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen für die Feuerwehr

Bei Fragen zum vorbeugenden Brandschutz in der Stadt Delmenhorst wenden Sie sich bitte an die Brandschutzprüferin.

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