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Mietspiegel

Bild: Viachaslau Kraskouski/Shutterstock.com

Der Mietspiegel bietet einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Wohnungen in einer Stadt.

Dabei wird unterschieden zwischen verschiedenen Wohnungstypen, die in ihrer Art, Größe, (energetischen) Ausstattung und Beschaffenheit sowie Lage vergleichbar sind.

Ein qualifizierter Mietspiegel führt zu mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er stellt für Mieterinnen und Mieter sowie für Vermieterinnen und Vermieter eine wichtige Grundlage für einvernehmliche Regelungen dar und schafft Klarheit, ob Mieterhöhungsverlangen gerechtfertigt sind.

Die Erstellung des aktuellen qualifizierten Mietspiegels erfolgte mittels einer Regressionsanalyse durch das beauftragte Institut für Analyse & Konzepte immo.consult GmbH.

Grundlage bildete die Befragung von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern.

Diese breite Datenbasis wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zusammengetragen und ausgewertet.

Berücksichtigt wurden ausschließlich Mieten, die in den vergangenen sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden. Dies ist gesetzlich vorgegeben. Der Mietspiegel wurde vom Arbeitskreis Mietspiegel anerkannt. Er ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die Stadtverwaltung Delmenhorst darf nur allgemeine Auskünfte und Hinweise zum Mietspiegel geben. Eine für den Einzelfall erforderliche Rechtsberatung kann nicht übernommen werden.

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