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Denkmalschutz

Die Untere Denkmalschutzbehörde innerhalb des Fachdienstes Bauordnung ist für Fragen zum Denkmalschutz zuständig.

Sie kümmert sich darum, dass besondere ältere Gebäude, Parks und Gärten und auch archäologische Fundstellen für die Zukunft erhalten werden können. Es wird zum Beispiel geklärt, ob ein altes Gebäude denkmalgeschützt ist, ob und wie es umgebaut werden kann und welche Fördermöglichkeiten für den Eigentümer bestehen.

Hier kann unter anderem die denkmalrechtliche Genehmigung, die Zuwendung, die Bescheinigung für das Finanzamt beantragt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Verzeichnis der Kulturdenkmale einzusehen. Auch bei Bodenfunden ist die Untere Denkmalschutzbehörde der richtige Ansprechpartner.

Unterstützt wird sie von ehrenamtlichen archäologischen Denkmalpflegern. Sie fungieren oft als Bindeglied zwischen Bürger und Behörde. In beratender Funktion tritt der Stützpunkt Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege für den Denkmaleigentümer in Erscheinung.

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

Eine der wichtigsten Aufgaben kommt dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) bei der Entscheidung über die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes zu.

Die Denkmalfachbehörde ist sowohl für die Klärung der Denkmaleigenschaft als auch für die Aufnahme eines Objektes in das Verzeichnis der Kulturdenkmale zuständig. Ebenso genehmigt sie Zuwendungen aus Landesmitteln. Die Fachaufsicht über die untere Denkmalschutzbehörde liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur.

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