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Motorsägenlehrgang AS Baum I

Gebühren

500 Euro pro Teilnehmer (ohne Gutschein der SVLFG)
470 Euro pro Teilnehmer (bei Abgabe eines Gutscheins der SVLFG)

Entsprechende Gutscheine erhalten Sie bei Bedarf vom Baubetrieb mit der offiziellen Einladung zum Lehrgang nach Ihrer Anmeldung bei Nachweis der Mitgliedschaft zur SVLFG.

Zahlungsart

Die Lehrgangsgebühr ist spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zu zahlen (Vorkasse).

Rechtsgrundlagen

VSG 4.2 § 2 DA2 und Anlage 3 der SVLFG

Auszug aus der Lehrgangs- und Prüfungsrichtlinie vom 1. Januar 2012:

Der Nachweis der Fachkunde wird nach erfolgreich bestandener Fachkundeprüfung (erfolgt zum Ende des Lehrgangs; theoretischer und praktischer Prüfungsteil) in Form einer Urkunde (Zertifikat) ausgehändigt.

Bei nicht bestandener Fachkundeprüfung wird anstelle des Fachkundenachweises in Form eines Zertifikates lediglich eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis für die Lehrgangsteilnahme ausgestellt.

Bei nachweislich vorsätzlichen Verstößen gegen die Anweisungen der Ausbilder oder gegen die Sicherheitsvorschriften kann der Lehrgangsteilnehmer von der weiteren Teilnahme am Lehrgang ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der Lehrgangsgebühren erfolgt in diesem Fall grundsätzlich nicht!

Hinweise

Der Bautrieb ist eine, gemäß Richtlinie der SVLFG (frühere Gartenbau-Berufsgenossenschaft) für die Begutachtung von Fortbildungsstätten und Ausbilder/-innen-Eignung, anerkannte Fortbildungsstätte und ist deshalb bei der SVLFG entsprechend gelistet.