Sprungmarken

Zuwendung aus der Walderhaltungsabgabe

Gebühren

Kosten/ Aufwand ist gebunden an die Waldumwandlung

Rechtsgrundlagen

Niedersächsiches Waldgesetz

Voraussetzungen

Ausnahme für Fälle bei denen Ersatzmaßnahmen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisiert werden können.