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Zustimmung zu einer Gehwegüberfahrt/Zufahrt

Unterlagen

  • Antrag bei der zuständigen Behörde auf Erteilung einer Zustimmung zu einer Zufahrt mit einer Beschreibung der Maßnahme mit Lageplan
  • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde oder im regionalen Geschäftsbereich der NLStBV, ob und welche weitere Unterlagen Sie einreichen müssen.

Gebühren

Für Zufahrten an Landesstraßen außerorts von einer Gärtnerei, einem Gartenbau- oder einem Baumschulbetrieb, von einem gewerblich oder freiberuflich genutzten Grundstück fallen Sondernutzungsgebühren an. Diese richten sich nach der nach der Verordnung über Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und an Landesstraßen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Hinweise

  • Informationen zu Zufahrten an Landesstraßen und eine MusterErlaubnis, aus der sich die Rechten und Pflichten des Erlaubnisnehmers ergeben, finden Sie in den Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (sog. Nutzungsrichtlinien), die auch für die Landesstraßen in Niedersachsen zur Anwendung kommen. Die Nutzungsrichtlinien sind auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums unter veröffentlicht.
  • Informationen zum Zuständigkeitsbereich der 13 regionalen Geschäftsbereiche auf der Webseite der NLStBV.