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Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Sie haben die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.

Adresse

Stadthaus
Am Stadtwall 1
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 16 Uhr