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Rodung von Waldflächen: Genehmigung

Gebühren

Für die Genehmigung können Verwaltungsgebühren entstehen. Auch im Falle eines negativen Bescheids können Verwaltungsgebühren anfallen.

*Die Kosten sind in der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung- AllGO-) in der jeweils gültigen Fassung festgelegt.

Bearbeitungsdauer

Bei Waldumwandlungen ist die Dauer abhängig von der Komplexität des Vorhabens.

Formlose schriftliche Antragsstellung erforderlich.

Einzelne Waldbehörden halten für die Leistung Formulare zum Download bereit.

Voraussetzungen

Formloser schriftlicher Antrag,

Antragsteller (Name, Anschrift), Datum, Unterschrift

Beschreibung der Waldumwandlung mit Angaben zur Fläche, die umgewandelt werden soll:

- Gemarkung, Flur, Flurstück, Flächengröße, Größe der Umwandlungsfläche,

-Lageplan/ Flurkartenausschnitt bzw. Karte als Luftbild mit eingezeichneter Fläche der Waldumwandlung

- vorgesehene künftige Nutzung

-Begründung des Antrages mit Ausführungen zu privaten, wirtschaftlichen, öffentlichen Interessen

-Eigentumsnachweis der Waldumwandlungsfläche (Aktueller Grundbuchauszug, Katasterauszug oder Kaufvertrag mit Auflassungsvormerkung)

- Wenn der Antragsteller nicht Eigentümer der Fläche ist, ist dem Antrag eine Einverständniserklärung des Eigentümers für die Waldumwandlung erforderlich

- Angabe zu geplanten Verfahren

-Angaben zum geplanten Zeitraum der Durchführung

- Angebote zu vorgesehenen waldrechtlichen Kompensationen zum Ausgleich der nachteiligen Wirkungen der Waldumwandlung

-Gemarkung, Flur, Flurstück, Flächengröße, Größe der Ersatzaufforstung,

-Lageplan/ Flurkartenausschnitt bzw. Karte als Luftbild mit eingezeichneter Fläche der Ersatzaufforstung

-Eigentumsnachweis der Ersatzaufforstungsfläche (Aktueller Grundbuchauszug, Katasterauszug oder Kaufvertrag mit Auflassungsvormerkung)

- Wenn der Antragsteller nicht Eigentümer der Fläche ist, ist dem Antrag eine Einverständniserklärung des Eigentümers für die Erstaufforstung erforderlich

-Ggf.  Versicherung das angebotene Ersatzaufforstungen nicht bereits auf Grund anderer gesetzlicher oder behördlicher Auflagen erbracht werden muss

Verfahrensablauf

Der Antrag ist mit den genannten Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Genehmigung für die Waldumwandlung entscheiden.

Sie reichen Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Waldbehörde ein.

Das weitere Verfahren läuft wie folgt ab:

Prüfung der Unterlagen durch die Waldbehörde.

Ggf. werden andere Fachbehörden beteiligt.

Prüfung und Entscheidung über den Antrag.

Bei Erteilung einer Genehmigung wird der Genehmigungsbescheid an Sie übermittelt. Bei Nichterteilung erhalten Sie einen negativen Bescheid.

Achtung: Die Genehmigung muss vorliegen, bevor mit dem Fällen, dem Roden oder der sonstigen Beseitigung begonnen wird.

Ergänzender Hinweis: Im Falle größerer Waldumwandlungen ist eine Prüfung oder Vorprüfung der Umweltverträglichkeit erforderlich.

An wen muss ich mich wenden

Waldbehörde der Region Hannover, des Landkreises, der kreisfreien Stadt

Rechtsbehelf

Widerspruch