Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum), müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Voraussetzungen
Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Dafür muss der Antragsteller anhand der durchzuführenden Arbeiten und der dafür erforderlichen Fläche im Antrag darlegen, welche Einschränkungen für den Straßenverkehr nötig sind. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sowie Regelpläne für Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Der Unternehmer muss bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung dieser Maßnahmen (mit dazugehörigem Verkehrszeichenplan) zu stellen.
Die Verkehrsbehörde hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen.
Hinweis
Grundsätzlich darf von Anordnungen der Verkehrsbehörde nicht abgewichen werden. Sollten Abweichungen dennoch nötig sein oder können angeordnete Sicherungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden, weil die örtliche Lage Besonderheiten aufweicht, die von den Planunterlagen nicht berücksichtigt werden, muss sofort mit der Verkehrsbehörde Rücksprache gehalten und eine Änderung beantragt werden.
E-Mail-Adresse | baustellendelmenhorst-verkehrde |
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Beachten Sie bitte die Vorgaben der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Grundgebühren:
Wenn der Antrag lediglich drei Tage vor Beginn der geplanten Maßnahme eingereicht wird, verdoppelt sich die Grundgebühr, bei Einreichung weniger als drei Tage vor Beginn der Arbeiten verdreifacht sie sich.
Bei besonderem Verwaltungsaufwand, zum Beispiel bei Außenterminen, werden je angefangener 30 Minuten 25 Euro zusätzlich berechnet.
Zusätzliche maßnahmenbezogene Gebühren:
Verlängerungen:
Antragsteller, die regelmäßig kleinere Arbeiten im Straßenraum durchführen, können am vereinfachten Verfahren zur Erlangung einer verkehrsrechtlichen Anordnung teilnehmen.
Für die Beantragung von Anordnungen zur Sicherung von Arbeitsstellen ist im Regelfall eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen erforderlich.
Bei Arbeitsstellen mit einer Dauer von mindestens drei Monaten, an Vorfahrtstraßen oder mit Umleitungen sollte der Antrag möglichst vier Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Anmeldung zur Anordnung von Arbeitsstellen im vereinfachten Verfahren (Jahresgenehmigung) lässt eine Verkürzung der Vorlaufzeit von drei Arbeitstagen (Montag bis Freitag) zu.
§ 45 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 45 Absatz 6 StVO
Die Stadt Delmenhorst ist für die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen für alle Straßen im Stadtgebiet - mit Ausnahme der Autobahn 28 - zuständig. Für Arbeiten an oder auf Autobahnen wenden Sie sich bitte an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV).
Für das vereinfachte Anordnungsverfahren (Jahresgenehmigung) können neben Regelplänen der RSA mit geringer Auswirkung auf das Verkehrsgeschehen auch die zur Verfügung gestellten Musterpläne Anwendung finden.
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Frau Rick | Überwachung, Baustellenmanagement (Tagesbaustellen) und Vertretung der Sachbearbeitung | (04221) 99-2977 | verkehrsangelegenheitendelmenhorstde |
Herr Sonntag | Baustellenmanagement, Überwachung | (04221) 99-2305 | verkehrsangelegenheitendelmenhorstde |