Sprungmarken

Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt/Zufahrt

Unterlagen

  • Anzeige der geplanten Instandhaltungsarbeiten bei der zuständigen Behörde
  • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde oder im regionalen Geschäftsbereich der NLStBV, ob und welche weitere Unterlagen Sie einreichen müssen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Hinweise

  • Informationen zu Zufahrten an Landesstraßen finden Sie in den Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (sog. Nutzungsrichtlinien), die auch für die Landesstraßen in Niedersachsen zur Anwendung kommen. Die Nutzungsrichtlinien sind auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums veröffentlicht.
  • Informationen zum Zuständigkeitsbereich der 13 regionalen Geschäftsbereiche der NLStBV finden Sie auf der Webseite.