Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen
Unterlagen
- Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
- Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
- Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
- Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O
Fristen
Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Erforderliche Zulässigkeit
- Sprackenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
- Sachkunde
- physisch und psychisch Eignung
- geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
Verfahrensablauf
- Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Rechtsmittel des jeweiligen Landes