Gartenabfall
Gebühren
Die Annahmegebühren an den Abfall-Annahmestellen sind der Abfallgebührensatzung der Stadt Delmenhorst oder dem Aushang an den Abfall-Annahmestellen zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen bilden die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Delmenhorst und die Abfallgebührensatzung der Stadt Delmenhorst.
Hinweise
Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen nur unter engen Voraussetzungen und nur auf Antrag auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Fachdienst Umwelt, Abfallwirtschaft. Der Betrieb der Abfall-Annahmestellen obliegt der von der Stadt mit der Abfallentsorgung beauftragten Firma ADG Abfallwirtschaft Delmenhorst GmbH.