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Gewerbeabfallentsorgung

Gebühren

In Abhängigkeit von der Größe der benötigten Abfallbehälter werden Abfallgebühren gemäß der Abfallgebührensatzung der Stadt Delmenhorst fällig.

Rechtsgrundlagen

Kreislaufwirtschaftsgesetzt; Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Delmenhorst; Abfallgebührensatzung der Stadt Delmenhorst

Hinweise

Für kleinere oder Einzelunternehmen ist eine Freistellung von der Überlassungspflicht möglich, wenn nur sehr geringe Mengen haushaltsähnliche Abfälle erzeugt werden. Dann muss ein zugelassener und ausreichend bemessener Restabfallbehälter auf dem anschlusspflichtigen Grundstück zur Verfügung stehen. Die Freistellung muss schriftlich beantragt werden. Die hierfür anfallenden Verwaltungskosten belaufen sich derzeit auf 15 Euro pro Antrag.

Verfahrensablauf

Gewerbeabfallgefäße sind über den Grundstückseigentümer bei der zuständigen Organisationseinheit der Stadt anzufordern; die Gebühren werden seitens der Stadt dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt, die Gefäße werden über die ADG Abfallwirtschaft Delmenhorst ausgeliefert und in der Regel 14-täglich geleert. Allerdings stehen auch Großbehälter mit ein oder zweimal wöchentlicher Leerung zur Verfügung. 

Zuständige Stelle

Ansprechpartner für die Bestellung der Gewerbeabfallbehälter ist der Fachdienst Steuern und Abgaben; Großbehälter können auch direkt über die ADG Abfallwirtschaft Delmenhorst GmbH angefordert werden.