Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung: Erteilung
Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatschG)
- Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)
- § 25 Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ (NElbtBRG)
- Verordnung über allgemein zugelassene Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (ArtAusnVO)
Hinweise
Die zuständige Stelle ist verantwortlich für den Vollzug aller Maßnahmen und Handlungen auf dem Gebiet des Artenschutzes, somit auch für die Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von artenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Auskunft, ob eine Art als besonders geschützt bestimmt ist, erteilt das Wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz (BfN):
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz