Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung
Ansprechpartner
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Dr. Ziemer | (04221) 99-2692 | bauordnungdelmenhorstde |
Ein geschütztes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung
Die Genehmigungspflicht betrifft auch
Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B. kann die Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen angeordnet werden.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.
Es fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, aktualisiert am 13.04.2011
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Dr. Ziemer | (04221) 99-2692 | bauordnungdelmenhorstde |