Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung