Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekinder
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
An wen muss ich mich wenden
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt.
Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden.
Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu:
nach Terminvereinbarung
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst