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Wohnberechtigungsscheine

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde

Gebühren

Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines Wohngeldberechtigungsscheines ist grundsätzlich kostenpflichtig.

Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung liegt zwischen  10 und 20 Euro. Die Gebühr wird sofort fällig.

Zahlungsart

Die Gebühr ist aus technischen Gründen gegen Ausstellung einer Quittung nur in bar zu entrichten.

Fristen

Der Wohnberechtigungsschein wird nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ausgestellt.